Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besten Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei der «Golfsession GmbH» (GS) kommt zwischen Ihnen und GS ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich, direkt bei GS oder einer von GS anerkannten Buchungsstelle erfolgen. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
3. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Angebot anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
4. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und GS zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und GS wirksam.
5. Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus dem Ihnen zugestellten Angebot/Auftragsbestätigung. Sie sind in Schweizer Franken. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
6. Zahlungsbedingungen
GS ist eine der wenigen Veranstaltern, welche bei einem Auftragsvolumen bis CHF 5‘000.- in der Regel keine Vorauszahlung verlangt. Es liegt jedoch im Ermessen des Veranstalters auch bei Auftragsvolumen unter CHF 5‘000.- eine Vorauszahlung zu verlangen.
Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 7 beim Kunden eingefordert.
Rechnungen für bestellte Gutscheine sind wie kurzfristige, definitive Buchungen in jedem Fall zu bezahlen (auch bei Annullation!). Es gilt eine Zahlungsfrist von 5 Tagen. Die Gutscheine werden anschliessend zugestellt.
7. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden
Eine Annullation durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn ist GS mittels eingeschriebenem Brief unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Alle bereits erhaltenen Dokumente (Detailprogramme, Tickets, schriftliche Bestätigungen etc.) sind dem Brief beizulegen. Erst wenn alle Unterlagen beim Veranstalter eingetroffen sind, wird die Abmeldung gültig.
Arztzeugnisse müssen innerhalb 5 Arbeitstage bei uns eintreffen. Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt:
bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn CHF 500.–
29 bis 20 Tage vor Aktivitätsbeginn 20%
19 bis 10 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%
9 bis 4 Tage vor Aktivitätsbeginn 80%
3 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%
7.1 Für Events gelten jeweilen spezielle Annullationsbedingungen
Wenn der Kunde zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann, bezahlt er 100% der Aktivität. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– pro Person erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Annullationskosten in Kraft.
7.2 Verrechnung
Die Verrechnung erfolgt durch GS anhand der Auftragsbestätigung. Personenabmeldungen werden bei einer Gruppengrösse von 10 bis 30 Personen bis 7 Tage vor Anlass berücksichtigt und das Angebot neu berrechnet. Bei Gruppengrössen von 31 bis 70 Personen 14 Tage und bei Gruppengrössen über 70 Personen sind dies 21 Tage. Allfällige Abmeldungen müssen schriftlich (per E-Mail) gesendet werden.
In einigen Fällen tritt GS als Vermittler auf. Für die Betreuung dieser Leistungen ist GS berechtigt, einen Aufschlag von 15% zu berechnen.
Anpassungen und Adressänderungen bereits zugestellter Rechnungen sowie Rechnungssplittungen verrechnen wir mit einem Administrationsaufwand von zusätzlich CHF 50.– pro Auftrag.
Zahlungserinnerungen werden gratis versandt, bei der 1. Mahnung werden CHF 20.– und bei der 2. Mahnung CHF 50.– verrechnet. Anschliessend leiten wir rechtliche Schritte ein.
8. Materialverluste / Materialdefekte
Materialverluste wie Golfschläger, Ziele etc. werden verrechnet. Materialschäden (keine Verbraucherschäden) werden in Rechnung gestellt.
9. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Veranstalter
Die meisten Aktivitäten erfordern eine Mindestbeteiligung. Wird diese nicht erreicht, kann der Veranstalter auch kurzfristig die Aktivität annulieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 7 in Kraft.
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet.
Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- oder Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
10. Teilnahmebedingungen
Bei den meisten Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Marshalls und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
10.1 Teilnahmebedingungen für «Polter-Gruppen»
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters notwendig. Der Veranstalter entscheidet über die Durchführbarkeit des Programmes. Kann ein Event aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchgeführt werden, kann der Teilnehmer sein Erlebnis zu einem späteren Zeitpunkt geniessen. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.
11. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
12. Haftung
GS verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen.
Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Für Programmänderungen wegen Zug- und Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen.
Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind.
Für Handlungen des Marshalls haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.
Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitäten-Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.
Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.
Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
13. Beanstandungen
Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem verantworlichen Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Kein Marshall ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Marshalls bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Marshalls sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.
14. Bildrechte
Der Kunde zeigt sich mit der Bestätigung der Buchung einverstanden, dass die GS Fotos des Events für interne und externe Werbezwecke verwenden darf.
15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Frauenfeld.
16. Veranstalter
Golfsession GmbH
Zürcherstrasse 122 | 8500 Frauenfeld (Schweiz)
Telefon +41 (0)79 503 65 85 | www.golfsession.ch | info@golfsession.ch